Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung Karlsruhe (AWWK), auch für solche, die als Blended Learning- oder Online-Seminar durchgeführt werden.
b) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, z.B. Anmeldungen und Kündigungen, bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer gleichwertigen Form (Telefax, Email, Online-Anmeldung über die Homepage der AWWK). Erklärungen der AWWK genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Zustandekommen des Vertrags

a) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des/der Teilnehmer/in bei der AWWK zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die AWWK bedarf. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die AWWK, z.B. eine Veranstaltung ist bereits belegt oder kommt nicht zustande, erfolgt schriftlich.
b) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der AWWK als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner/in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (Teilnehmer/in) vorgenommen werden. Diese ist der AWWK namentlich zu benennen.
c) Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.

3. Entgelt

a) Das Veranstaltungsentgelt für Teilnehmer/innen und Mitglieder ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der AWWK (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
b) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
c) Bei vorliegender Einzugsermächtigung wird unmittelbar nach Eingang der Anmeldung ein Teilbetrag von 6 € eingezogen. 7 Tage vor Veranstaltungs-/ Kursbeginn wird anhand der eingegangenen Anmeldungen entschieden, ob die Veranstaltung/der Kurs stattfinden kann. In diesem Falle wird das Restentgelt eingezogen. Ggfs. greift Ziffer 8.
d) Kommt eine Veranstaltung/ein Kurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, wird der eingezogene Teilbetrag von 6 € umgehend zurückerstattet.
e) Bei Barzahlung (bis maximal 25 €) und bei Überweisung ist das Entgelt sofort und in einem Betrag zu entrichten.

4. Entgeltermäßigung

a) Bezieher/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) erhalten auf Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide bei der Anmeldung für bestimmte Kurse eine Entgeltermäßigung von 25 %, maximal 25 €.
b) Von einer Ermäßigung ausgenommen sind Exkursionen sowie Material- und Skriptkosten.

5. Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung (5 €) ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen können nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden.

6. Rücktritt und Kündigung durch die AWWK

a) Veranstaltungen und Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die AWWK vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der/m Vertragspartnerin/er nicht.
b) Die AWWK kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die AWWK nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/r Dozenten/in) nicht stattfinden kann.
c) In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die AWWK sind ausgeschlossen.
d) Die AWWK kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
e) 
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/in, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der AWWK, 
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), 
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, 
- Verstöße gegen die Hausordnung.

7. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/in

a) Der/Die Vertragspartner/in kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der AWWK eingegangen sein. Bereits bezahltes Entgelt wird abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 6 erstattet. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
b) Kündigungen gegenüber Kursleitenden sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
c) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

8. Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen

In Absprache mit den Teilnehmer/innen kann die AWWK Kurse/Veranstaltungen, die die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Entgeltaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleich bleibendem Entgelt entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung hierüber trifft der/die Dozent/in in Absprache mit der Geschäftsführung.

9. Organisatorische Änderungen

a) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des/der Dozenten/in angekündigt wurde.
b) Die AWWK kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

10. Haftung

Die AWWK haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der Dozenten/innen sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt.

11. Hausordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

12. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, BDSG) Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.